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Waldgenressourcen

Waldgenressourcen werden definiert als genetisches Material von Baum- und Straucharten. Sie haben einen tatsächlichen oder potenziellen Wert für die nachhaltige Sicherung der Multifunktionalität der Wälder und ihrer biologischen Vielfalt. Es darf nichts verlorengehen. Folglich ist die Erfassung der Waldgenressourcen die Voraussetzung dafür, ihren tatsächlichen und potenziellen Wert zu bewahren.

Die Erfassung und Bewahrung der genetischen Vielfalt ist unter folgenden drei Gesichtspunkten sehr bedeutsam:

Ökologie:
Die genetische Vielfalt ist die Grundlage für die Reaktionsfähigkeit von Individuen und die Anpassungsfähigkeit von Populationen.

Ökonomie:
Eine breite genetische Vielfalt stellt sicher, dass verschiedene Ansprüche an die Leistungen des Waldes heute und in Zukunft erfüllbar sind.

Ethik:
Die Erhaltung der genetischen Vielfalt ist ein Ausdruck des Respektes gegenüber der Natur und ein Zeichen der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.

Beispiele für Waldgenressourcen sind autochthone Vorkommen heimischer Arten, besondere Ökotypen mit speziellen Merkmalsausbildungen, seltene oder geschützte Arten (Rote Liste), alte angepasste Vorkommen, Material der Forstpflanzenzüchtung oder wertvolle Einzelbäume.

Daten und Informationen zu Genressourcen werden innerhalb der NW-FVA gewonnen, und zwar durch Analysen sowie durch die Einbindung interner Quellen aus den jeweiligen Abteilungen und Sachgebieten (z. B. Waldnaturschutz, Waldwachstum, Waldstandorte). Darüber hinaus werden externe Quellen zur Informationsbeschaffung hinzugezogen.

Anhand dieser Informationen erfolgt die Bewertung von Genressourcen unter zwei Aspekten: Der qualitative Aspekt beinhaltet ihre Erhaltungswürdigkeit. Der Gefährdungsaspekt rückt die Beurteilung der Erhaltungsdringlichkeit als ständigen Prozess in den Fokus, und zwar mit dem Ziel der Erarbeitung von Erhaltungsstrategien und der Sicherung der Reaktionsfähigkeit bei akuten Gefährdungssituationen.