Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.nw-fva.de veröffentlichte Website der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
- Variable Schriftgröße
- Vergrößerung und Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (wie Google Chrome, Firefox, Chromium). Bei Windows ist das mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“ zu bedienen. Ebenfalls kann die Schriftgöße über die Schaltfläche „+“ und "-" am oberen rechten Bildschirmrand vergrößert werden.
- Vorlesefunktion durch Windows
- Responsive Design: Die Inhalte der Seiten passen sich der Bildschirmgröße des jeweiligen Gerätes automatisch an.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften der Barrierefreiheit
Dieser Webauftritt erfüllt wegen der unten aufgeführten Punkte nicht die Anforderungen der BITV 2.0 und ist somit nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Überschriften (h1-h6) ist nicht immer korrekt.
- Einige wenige Seiten der Website sind mit dem Kriterium „Korrekte Syntax“ nicht vollständig vereinbar.
- Der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe und Kontraste in manchen Grafiken und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
- Der Kontrastabstand zwischen fokussiertem und unfokussiertem Zustand liegt nicht immer bei mindestens 3:1.
- Vereinzelt kommen Wörter in einer anderen Sprache (insbesondere bei Fachbegriffen) vor.
- Texte und Grafiken auf der Website sind für forstliche Laien gegebenenfalls schwer verständlich.
- Der Punkt „Beschriftungen von Formularelementen“ erfüllt nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0.
- Eingebundene Dokumente sind in der Regel nicht barrierefrei. Die Waldzustandsberichte, die unter anderem für die allgemeine Öffentlichkeit erstellt werden, liegen bereits barrierefrei vor.
- Die vor 2023 erstellten Videos auf der Website besitzen noch keine direkten Untertitel. Es ist aber möglich, sich über die YouTube-Einstellungen Untertitel anzeigen zu lassen.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, sie werden sukzessive abgearbeitet.
Unsere Zielgruppe sind forstlich vorgebildete Waldbesitzende beziehungsweise Forstleute, von daher kann nicht immer auf fachspezifisches Vokabular verzichtet werden. Auch eine einfachere Sprachgestaltung (ohne Fachwörter) ist bei der Vermittlung von forstlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Inhalten oft nicht möglich.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2. März 2023 erstellt, am 23. September 2024 aktualisiert, und sie beruht auf einer im Januar 2023 durchgeführten Selbstbewertung mit dem BIK BITV-Test.
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartner:innen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreiheitnw-fva.de an. Sie können Probleme auch über das Kontakt-Formular am Ende dieser Seite an uns senden.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail: schlichtungsstellems.niedersachsen.de