Projekte
AlMafoKu
Alternative Maßnahmen gegen forstschädliche Kurzschwanzmäuse
Vor allem im Herbst und Winter, wenn Samen und Kräuter knapp werden, ernähren sich Kurzschwanzmäuse von der Borke, dem Leitgewebe und den Wurzeln junger Bäume. Sie bevorzugen Laubbäume wie Ahorne oder Buchen, während Nadelbäume wie Kiefern, Tannen oder Fichten nur wenig gefährdet sind. Kurzschwanzmäuse durchlaufen regelmäßig Massenvermehrungen, sodass periodisch sehr hohe Populationsdichten auf den Kulturflächen auftreten und auch sonst weniger gefährdete Baumarten wie Eichen oder Douglasien Fraßschäden aufweisen können. Diese Schäden führen zu einem Verlust an Vitalität und Qualität der Jungbäume bis hin zum Absterben der Bäume und einer Entmischung wiederaufgeforsteter Mischwald-Kulturen. Neben der Baumartenauswahl sind für Kurzschwanzmäuse auch der Deckungsgrad und die strukturelle Vielfalt von Gräsern und Kräutern wichtige Habitateigenschaften, sodass Flächen mit hohem Grasbewuchs besonders gefährdet sind.
In Hessen werden nach der seit 2018 andauernden Borkenkäferkalamität im Rahmen der Waldumbaumaßnahmen große Waldgebiete wiederbewaldet, häufig durch Aufforstung mit Laubbäumen wie Eichen, Ahornen und Buchen. Da HessenForst weitestgehend auf chemische Mittel (Rodentizide) zur Bekämpfung von Kurzschwanzmäusen verzichtet, wurde gemäß eines Erlasses vom 22.01.2021 in Abstimmung mit der NW-FVA ein Versuchskonzept zur Erprobung alternativer Maßnahmen gegen Kurzschwanzmäuse entwickelt.
Dabei werden auf verschiedenen Aufforstungsflächen mit hohen Mäusedichten verschiedene Pflege- oder Schutzmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf Fraßschäden an Jungbäumen getestet. Hierzu gehören Fegeschutzspiralen, Wuchshüllen, Schälschutzmittel, automatische Fallen, intensive Flächenvorbereitungen und Mäh- bzw. Mulcheinsätze.
Geeignete rodentizidfreie Maßnahmen gegen Fraßschäden durch Kurzschwanzmäuse sollen den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel im Forst und gleichzeitig Hindernisse bei der klimaangepassten Wiederbewaldung reduzieren.
Die Koordination und Durchführung des Projektes erfolgt durch die Abteilung Waldschutz der NW-FVA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Forstämtern.
Landesbetrieb HessenForst
Das Projekt wird aus Mitteln des Landes Hessen gefördert.