Aktuelles
Erneute Aktualisierung der Anwendungsbedingungen beim Pflanzenschutzmittel Karate Forst flüssig
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 8. Mai 2024 die Anwendungsbestimmungen für das Insektizid Karate Forst flüssig aktualisiert. Sie finden die Änderungen auf der Seite des BVL unter der Fachmeldung Hinweise zur sicheren Anwendung von Karate Forst flüssig an liegendem Holz im Forst.
Mit den neuen Regelungen wurden Anwendungsoptionen geschaffen, die einen flexibleren Umgang in der Gestaltung der Anwendungen ermöglichen:
- Bezugsgröße ist nun die maximal ausbringbare Pflanzenschutzmittel-Menge pro Person und Tag
- Regelung zur Ausbringung mithilfe eines geeigneten Fahrzeugs, bei der sich die anwendende Person in einer schützenden Fahrerkabine aufhält
- Ansetzen und Anwenden der Spritzflüssigkeit durch eine oder zwei Personen.