
Datenportal
Bilanzportal
Praxisinformationen
Impressum
Datenschutz
Version 0.0 alpha
Im Folgenden sind einige Fragen zusammengestellt, die mögliche Unsicherheiten bezüglich der Datenspeicherung, der rechtlichen Sicherung und der Förderung von NWE-Flächen klären sollen.
Die NW-FVA ist nach den Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis dazu angehalten, die Daten, die ihrer Forschung zugrunde liegen, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufzubewahren. Außerdem müssen sämtliche Datenlieferungen eingelesen und vereinheitlicht werden, bevor das Bilanzierungsergebnis erstellt werden kann.
Die Daten werden in einer NW-FVA-internen Datenbank gespeichert. Zugriff hierauf haben ausschließlich Mitarbeitende der NWE-Projekte.
Ziel der NW-FVA ist es, die Daten dauerhaft zu speichern. Sollten Sie der Speicherung zunächst zustimmen und ihre Einwilligung später zurückziehen wollen, ist das kein Problem. Wenden Sie sich einfach an nwe@nw-fva.de.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Datenspeicherung ist freiwillig. Es kann sowohl von vorneherein nicht zugestimmt als auch nachträglich die Einwilligung zurückgezogen werden.
Nein, die Rohdaten werden nicht veröffentlicht. Wie auch schon bei den vorherigen Bilanzierungen, werden alle ausgewerteten Daten ausschließlich anonymisiert und aggregiert dargestellt.
Die dauerhafte rechtliche Sicherung von NWE-Flächen kann über verschiedene Instrumente erfolgen. Mitunter können sich die benannten Kategorien überlagern. Beispielsweise wurden NWE-Gebiete im Staats- und Landeswald zusätzlich zu einem Ministerialerlass auch durch eine Schutzgebietsverordnung abgesichert.
Instrument | Erläuterung |
hoheitlich-ordnungsrechtliche Sicherung | In diese Kategorie fallen Verordnungen, Waldgesetze und Naturschutzgesetze. Während auf Bundesebene im Bundeswaldgesetz (BWaldG) momentan keine NWE-Kategorie enthalten ist, existieren beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Bayern bereits die Sonderfälle von Naturwäldern (BayWaldG) und Wildnisentwicklungsgebieten (LNatSchG NRW). |
dokumentierte Eigenbindung | Bei der dokumentierten Eigenbindung verpflichten sich Forstbetriebe zu einem dauerhaften Verzicht auf die forstliche Nutzung in ausgewählten Flächen. Die Verbindlichkeit der Eigenbindung wird durch die Dokumentation des Nutzungsverzichts, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Naturschutzkonzepten oder Eigentümerbeschlüssen, gewährleistet. |
öffentlich-rechtlicher Vertrag | Öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können durch Behörden im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten angewandt werden (§1 VwVfG). Bezogen auf NWE finden sie momentan insbesondere im Kontext des Nationalen Naturerbes Anwendung. |
Stiftungssatzung | Stiftungen legen in ihrer Satzung u.a. den Stiftungszweck fest. In dieser Satzung kann auch die Förderung und Umsetzung von natürlicher Waldentwicklung formuliert werden. |
Erlass | NWE-Flächen können auch durch Erlasse gesichert werden. Hierbei ordnet eine Behörde die Umsetzung von Maßnahmen durch eine ihr nachgeordnete Behörde an. Dieses Instrument wurde bspw. in Niedersachsen genutzt, wo durch einen gemeinsamen Runderlass des ML und MU vom 1.7.2018 (405-02261/8-86 —VORIS 79100) die Umsetzung des NWE10-Ziels verfügt wurde. |
dingliche Sicherung im Grundbuch | Ein Sicherungsinstrument von NWE, das häufig im Privatwald genutzt wird, ist eine dingliche Sicherung im Grundbuch. Zur Löschung solcher Grundbucheinträge bedarf es der Zustimmung der Berechtigten, wodurch das NWE-Kriterium der Dauerhaftigkeit der Stilllegung gestärkt wird (Söhnlein 2017). |
privatrechtlicher Vertrag | Ein privatrechtlicher Vertrag kann bspw. zwischen Privatwaldbesitzenden und einem Naturschutzverband geschlossen werden. Ein Beispiel für vertragliche Lösungen zur Sicherung von NWE stellen Pachtverträge dar. Anzumerken ist, dass Pachtverträge, auch wenn sie auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, dem gesetzlichen Kündigungsrecht unterliegen und eine Vertragskündigung nach 30 Jahren generell möglich ist (Söhnlein 2017). Auch Zertifizierungen, bspw. nach FSC, bieten die Möglichkeit einer rechtlichen Sicherung von NWE-Flächen. Mit Ablauf der Zertifizierung sind Waldbesitzende allerdings nicht mehr an die Richtlinien gebunden.
Kurze Vertragslaufzeiten und die anschließende Möglichkeit der Wiederaufnahme der forstwirtschaftlichen Nutzung stehen dem Ziel einer langfristigen natürlichen Waldentwicklung entgegen, die es für die signifikante Erhöhung von Dichte und Vielfalt typischer Strukturmerkmale braucht (Larrieu et al. 2012, 2017). Die Eignung privatrechtlicher Verträge als sicheres Instrument zur dauerhaften Stilllegung von NWE-Flächen bedarf deshalb jeweils einer individuellen Prüfung. |
Sonstige | Unter Umständen gibt es weitere Instrumente, die zur Sicherung von NWE-Flächen geeignet sind. Diese bedürfen jeweils einer individuellen Beurteilung. Melden Sie also gerne auch diese Flächen, wenn Sie davon ausgehen, dass die Kriterien von NWE erfüllt werden. |
Söhnlein, B. (2017): Möglichkeiten der rechtlichen Sicherung von nutzungsfreien Zonen und Baumveteranen im Wirtschaftswald, in: Natur und Landschaft 2017, S. 20 - 30
Die Bundesregierung fördert die natürliche Waldentwicklung in Deutschland durch verschiedene Förderrichtlinien. Vor dem Hintergrund der langen Zeit, die es aus waldökologischer Sicht braucht, damit sich natürliche Strukturen ausbilden, sind nicht alle Förderprogramme nach den NWE-Kriterien von Steinacker et al. (2023) geeignet und damit nicht alle geförderten Flächen im Sinne der NWE-Bilanz anerkennungsfähig. Dazu zählen insbesondere zu kurze Bindefristen und fehlende rechtliche Sicherungen.
Benannt und bewertet werden ausschließlich die NWE-bezogenen Kriterien der Förderrichtlinien. Für weitere Fördervoraussetzungen informieren Sie sich gerne unter den anhängenden Verlinkungen. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Bundesländer u. U. weitere, eigene Förderinstrumente anbieten. Informieren Sie sich hierzu bei den jeweiligen AnsprechpartnerInnen der Länder oder in der Förderdatenbank des Bundes (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html).
Förderinstrument | Beschreibung |
Wildnisfonds |
Förderfokus: Ankauf von Wildnisflächen zur Erreichung des 2 %-Wildnisziels Förderer: BMUKN mit der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) GmbH als Projektträgerin Zielgruppe: Stiftungen und Naturschutzorganisationen Zusammenfassung NWE-Bezug:
Förderhöhe: bis zu 100 Prozent Bewertung: Sowohl der vollständige und dauerhafte Nutzungsverzicht als auch die rechtliche Sicherung als Wildnisgebiet sind in der Richtlinie verankert. Damit werden auch die NWE-Kriterien nach Steinacker et al. 2024 erfüllt. Weitere Informationen unter: |
KlimaWildnis |
Förderfokus: Entwicklung und Sicherung kleinerer Wildnisflächen Förderer: BMUKN Zielgruppe NWE-Bezug: Stiftungen, Naturschutzorganisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts Zusammenfassung: Ankauf und Betreuung von mind. 25-50 ha großen Flächen Förderhöhe: 95 (bis 100) Prozent Bewertung: Sowohl der vollständige und dauerhafte Nutzungsverzicht als auch die rechtliche Sicherung als Wildnisgebiet sind in der Richtlinie verankert. Damit werden auch die NWE-Kriterien nach Steinacker et al. 2024 erfüllt. Weitere Informationen unter: |
Förderinstrument | Beschreibung |
Klimaangepasstes Waldmanagement |
Förderfokus: Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) Förderer: BMLEH Zielgruppe: kommunale und private Waldbesitzende Zusammenfassung NWE-Bezug:
Förderhöhe: bis zu 100 Euro/ha Bewertung: NWE-Kriterium der Dauerhaftigkeit (hier: Bindefrist 20 Jahre) nicht erfüllt Weitere Informationen unter: |
Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS |
Förderfokus: Klimaschutzleistungen mit verstärktem Fokus auf Biodiversität im Wald als Teil des ANK Förderer: BMUKN Zielgruppe: Kommunen und private Waldbesitzende Zusammenfassung NWE-Bezug:
Förderhöhe: Flächenbezogen für Modul A zwischen 240 Euro/ha (bis zum 500sten ha) und 160 Euro/ha (ab dem 1000sten ha), 100 Euro/ha für NWE-Flächen (A9) in den Bindungsjahren 11-20; individuelle Berechnung für Flächen aus Modul B Bewertung: NWE-Kriterien der Dauerhaftigkeit (hier: Bindefrist 20 Jahre) und des Unterlassens von naturschutzfachlichen, aber auch kulturbetonten (hier: bspw. Hutenutzung weiter zulässig) Eingriffen nicht erfüllt Weitere Informationen unter: |
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) – Förderbereich 5: Forsten, E: Vertragsnaturschutz im Wald |
Förderfokus: Schutz, Erhaltung, und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald sowie Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme Förderer: Bund (60 %) und Länder (40%); Länder sind für Durchführung verantwortlich Zielgruppe: Inhaber von Forstbetrieben und ihre Zusammenschlüsse (ausgenommen Bund und Länder); juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen dieser Institutionen befindet; Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen Zusammenfassung NWE-Bezug:
Förderhöhe: Berechnet sich nach den zu erwartenden Einkommensverlusten und Zusatzkosten durch Nichtnutzung verglichen mit bisheriger Bewirtschaftung bzw. den Kosten der Beibehaltung der Bewirtschaftung Bewertung: Die jeweiligen Förderlaufzeiten von Maßnahmen werden länderspezifisch festgelegt. Das Regierungspräsidium Kassel gibt bspw. an, dass die Projektlaufzeit i.d.R. max. 3 Jahre beträgt. Damit ist eine dauerhafte natürliche Waldentwicklung nach den Kriterien von Steinacker et al. (2023) nicht gegeben. Weitere Informationen unter: |
chance.natur |
Förderfokus: Umsetzung von Naturschutzgroßprojekten Förderer: BMUKN Zielgruppe: natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland (z.B. kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände) Zusammenfassung NWE-Bezug:
Förderhöhe: bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Bewertung: NWE-Kriterium der Dauerhaftigkeit (hier: 10 Jahre der Umsetzung gefördert) nicht erfüllt Weitere Informationen unter: |
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter nwe@nw-fva.de.