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Version 0.0 alpha
Wälder mit natürlicher Entwicklung (NWE) umfassen Waldbestände ohne direkte Eingriffe des Menschen. Die dauerhafte Aufgabe der forstlichen Nutzung sowie das Unterlassen von Eingriffen zur Sicherung von Naturschutzzielen auf einer zusammenhängenden Fläche von ≥ 0,3 ha stellen hierfür die Grundvoraussetzungen dar (vgl. Tabelle 1). Mit diesen Flächen wird das Ziel verfolgt, dauerhaft den möglichst vollständigen Ablauf natürlicher Prozesse zu ermöglichen. Als Wälder mit natürlicher Entwicklung gelten auch diejenigen waldfähigen, aber derzeit nicht mit Waldbäumen bestocketen Flächen, auf denen direkte Eingriffe des Menschen dauerhaft eingestellt sind und bei denen eine Waldsukzession absehbar ist.
Tabelle 1: Mindestanforderungen und zulässige Maßnahmen NWE-Flächen.
Mindestanforderungen an NWE-Flächen | |
Definition natürliche Waldentwicklung |
Flächen mit natürlicher Waldentwicklung sind alle waldfähigen Flächen, die dauerhaft (ohne zeitliche Begrenzung) nicht forstlich genutzt werden und auf denen keine Pflegemaßnahmen aus Gründen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege stattfinden. |
Flächengröße |
≥ 0,3 ha |
Rechtsverbindliche Sicherung |
Rechtliche Sicherstellung der dauerhaften natürlichen Waldentwicklung. Als Formen der rechtlichen Absicherung sind Rechtsverordnungen (i. d. R. Schutzgebietsverordnungen), vertragliche Vereinbarungen (z. B. dauerhafter Vertragsnaturschutz, dingliche Sicherung) und eine dokumentierte Eigenbindung (z. B. dauerhafte Habitatbaumflächen) anerkennungsfähig. |
Aktuelle Waldbestockung |
Auch waldfähige Sukzessionsflächen, auf denen aktuell kein Wald stockt (z. B. stillgelegte Truppenübungsplätzen), werden bei der Bilanzierung berücksichtigt. |
Zulässige Maßnahmen auf NWE-Flächen | |
Waldschutz |
Jagd, Feuerschutz- und Forstschutzmaßnahmen bei Gefahr im Verzug (Kontrolle von Krankheiten und Insektenkalamitäten/-gradationen) |
Erholung |
Öffentlicher Zutritt, Verkehrssicherungsmaßnahmen |
Forschung |
Eine nicht zerstörend wirkende Forschungsaktivität |
NWE-Flächen sind beispielsweise: Kernzonen von Nationalparks und Biosphärenreservaten, Naturwaldzellen, Naturwaldreservate, Bannwälder, Wildnisgebiete, nutzungsfreie Waldflächen in Naturschutzgebieten, nutzungsfreie Waldflächen im Rahmen des Nationalen Naturerbes, aber auch nutzungsfreie Waldflächen im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz oder dokumentierter Eigenbindung. Diese Auflistung dient nur als Anhalt, es kann auch weitere (länderspezifische) Flächen geben, die als NWE-Flächen anerkannt werden.
Für eine umfassende Bilanzierung und naturschutzfachliche Bewertung der bundesweiten NWE-Kulisse sollen im Idealfall flächenscharfe Geodaten (Polygone) mit vollständigen Sachdaten vorliegen. Wir bitten Sie jedoch, auch Daten zu relevanten NWE-Flächen bereitzustellen, die hinsichtlich der räumlichen Konkretisierung und/ oder der Vollständigkeit der Sachdaten eingeschränkt sind, wenn Ihnen keine detaillierteren Informationen vorliegen. Bitte stellen Sie Informationen sowohl zu aktuellen vorhandenen als auch zu geplanten NWE-Flächen bereit.
Mögliche Formen der räumlichen Konkretisierung können sein:
Es wird eine möglichst kleinräumige Differenzierung auf der Ebene des (ehemaligen) forstlichen Bestandes angestrebt. Für jede abgrenzbare Einheit sollen die in Tabelle 2 aufgeführten Sachinformationen möglichst vollständig vorliegen. Eine abgrenzbare Einheit kann ein einzelner forstlicher Bestand innerhalb einer größeren NWE-Fläche sein oder aber die gesamte NWE-Fläche an sich, wenn keine Untergliederung in einzelne Einheiten vorliegt.
Tabelle 2: Benötigte Sachinformationen zu NWE-Flächen je räumlich abgrenzbarer Einheit. Fett: Obligatorische Informationen.
Art |
Abstufung, Erläuterung |
Besitzart |
Bundeswald, Landeswald, Privatwald, etc. |
Größe der Flächeneinheit |
Angabe der Waldfläche in Hektar |
Art der Bestockung der Flächeneinheit |
Hauptbaumart, 2. und 3. Baumart mit Anteilen bzw. Bestandestyp (z. B. Buchen-Fichten-Mischbestand, Erlen-Eschenwald) mit größtem, ggf. zweitgrößtem und drittgrößtem Flächenanteil |
Alter der Bestockung der Flächeneinheit |
Tatsächliches Alter der Hauptbaumart in Jahren oder (gutachtliche) Zuordnung der natürlichen Altersstufen1 zu den o. g. Baumarten bzw. Bestandestypen |
Jahr der Nutzungsaufgabe |
Wenn das Jahr nicht bekannt ist, bitte in 10-Jahres-Schritten schätzen (seit < 10 Jahren, seit 10 Jahren, seit 20 Jahren, ... ). Bei geplanten Flächen bitte "geplant ab [Jahr]" angeben. |
Rechtliche Sicherung der Flächeneinheit |
Rechtliche Grundlage der natürlichen Waldentwicklung (z. B. Naturwaldreservat, Naturschutzgebiet, Kompensationsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, Eigenbindung, ...). |
1 Dickung, Stangen- und Gertenholz (mittlerer BHD < 20 cm), geringes (mittlerer BHD 20 – 35 cm), mittleres (mittlerer BHD 35 – 50 cm), starkes Baumholz (mittlerer BHD 50 – 80 cm), Uraltbestand (> 80 cm BHD), Plenterwald
Anhand der Angabe „Rechtliche Sicherung“ wird entschieden, ob eine Fläche dauerhaft für die natürliche Waldentwicklung gesichert ist und somit, ob die Fläche in die NWE-Bilanz aufgenommen werden kann. Weitere Informationen zu unterschiedlichen Möglichkeiten der rechtlichen Sicherung sind unter rechtliche Sicherung zu finden.
Für geplante Flächen, die zum jeweiligen Stichtag der Bilanzierung noch nicht offiziell ausgewiesen/ rechtlich gesichert sind, nutzen Sie bitte das Attribut „geplant ab [Jahr]“ unter „Dauer Nutzungsverzicht“ (vgl. Tabelle 2).
Bestimmte Informationen können sich aus der Datenlieferung an sich ergeben und müssen nicht separat für jede Fläche angegeben werden. So ergibt sich beispielsweise die Information „Rechtliche Sicherung“ direkt aus einer ausschließlichen Bereitstellung von Kernzonen eines Nationalparks (rechtliche Sicherung in diesem Fall: Verordnung des Nationalparks). Ebenso ergibt sich die Flächengröße bei GIS-Daten (Polygone) direkt aus den Daten. Wenn in einer Datenlieferung ausschließlich Flächen einer Eigentumsart (z. B. Landeswald) geliefert werden, muss diese Information auch nicht für jede Einzelfläche separat angegeben werden.
Bitte verwenden Sie für die Übermittlung der Daten an die NW-FVA möglichst gängige Formate (Geodaten: Shapefile; Sachdaten: Attributtabelle der Geodaten, Access, Excel). Bei entsprechender Dokumentation ist auch die Bereitstellung von komplexeren Sachdaten wie z. B. Forsteinrichtungsdaten möglich. Grundsätzlich ist eine eindeutige Beschreibung der Attribute der Sachdaten notwendig, da diese häufig verschlüsselte Spaltennamen und Attributbezeichnungen beinhalten. Die Angabe einer Schlüsselspalte für die Zusammenführung von Geo- und Sachdaten muss vorliegen, wenn die Daten separat bereitgestellt werden. Zu den Geodaten muss die jeweilige Projektionsinformation vorliegen (EPSG-Code, .prj-Datei oder nachrichtlich).
Außerdem bitten wir um die Einwilligung in die dauerhafte Speicherung der gelieferten NWE-Daten.
Die Daten werden von der NW-FVA vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Ergebnisse werden nur anonymisiert und aggregiert dargestellt.
Rückfragen können Sie gerne direkt per Mail an nwe@nw-fva.de senden.